Anschläge auf Georg-Elser-Denkmäler in Königsbronn und Schnaitheim

Spende gegen Vandalismus

500 Euro Belohnung für Hinweise / Videoüberwachung geplant

Der Förderverein Georg Elser e.V. hat der Polizei fünfhundert Euro zur Verfügung gestellt als Belohnung für Hinweise auf die Täter, die in der Nacht vom Sonntag zum Montag, 12. September 2016, beim Bahnhof in Königsbronn sowie in Heidenheim-Schnaitheim in der Georg-Elser-Anlage die Elser-Denkmäler schwer beschädigten. – Außerdem ist eine Videoüberwachung der beiden Denkmäler geplant.

Wie Polizei-Pressesprecher Wolfgang Jürgens vom Polizeipräsidium Ulm der Heidenheimer Zeitung am 10. Oktober 2016 auf Anfrage erklärte, gibt es bisher keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Verursacher der schweren Schäden. Die Ermittlungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Man hoffe auf sachdienliche Hinweise eventueller Zeugen der Übergriffe.

Hinweise auf die Täter bitte an das Polizeirevier Heidenheim per Telefon 0 73 21 / 32 20 oder E-Mail heidenheim.prev@polizei.bwl.de.
Belohnung für sachdienliche Hinweise: 500 Euro.

In der Nacht zum Montag, 12. September 2016, beschädigte Denkmäler in Königsbronn und Schnaitheim.

Sie können diese Maßnahmen mit einer Spende auf eines der folgenden Konten unterstützen:

Empfänger:

Förderverein Georg Elser e.V.

IBAN:

DE27 6325 0030 0046 0192 82 (Kreissparkasse Heidenheim)

– oder –

DE56 6329 0110 0347 8310 01 (Heidenheimer Volksbank)

Verwendungszweck:

Spende - Hauptstraße 123   99999 Irgendwo

Auftraggeber:

Erika Mustermann

Am Ende des Jahres erhalten Sie bei einer Spende von über 200 Euro eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung, wenn Sie wie im Muster Ihre Adresse eintragen. Bis einschließlich 200 Euro reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis aus, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung Ihrer Überweisung.

Der Förderverein Georg Elser e.V. ist wegen der Förderung und Bewahrung des Andenkens an die Person Georg Elser und sein Attentat auf Hitler laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Heidenheim mit dem Aktenzeichen 64100/00189 SG: 3/31 vom 27.1.2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.

Dritter Anschlag auf Elser-Denkmal in Königsbronn

Anschlag auf Elser-Gedenkstein in Heidenheim-Schnaitheim

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